Fachschule für Sozialwesen
Unser Profil:
Der wechselseitige Bezug der Lernorte „Fachschule“ und „Praxis“ ist integraler Bestandteil der Ausbildung. Theorie und Fachpraxis werden konzeptionell eng miteinander verzahnt.
Theoretische Inhalte werden zeitnah in der Praxis erprobt und im Unterricht reflektiert.
In der Ausbildung soll durch die Reflexion des eigenen pädagogischen Handelns eine professionelle Haltung entwickelt werden.
Landesprogramm „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen/Erzieher“
Praxisintegrierte Ausbildung (PivA) zum/r Erzieher*in (Bezahlte Ausbildung)
Die Käthe-Kollwitz-Schule bietet als hiesige Ausbildungsschule, in Zusammenarbeit mit kooperierenden Trägern aus dem Landkreis Offenbach und der Stadt Offenbach am Main sowie dem Rhein-Main-Gebiet neben der vollschulischen eine praxisintegrierte Ausbildungsform zum/r Erzieher*in an. Die Ausbildung im Rahmen des Landesprogramms „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen/Erzieher“ wird bezahlt, sofern der Träger an diesem Programm teilnimmt.
Unsere Partner sind Träger aus der Stadt Offenbach und dem Landkreis Offenbach sowie dem Rhein-Main-Gebiet.
Im Rahmen dieser praxisintegrierten Ausbildung (PivA) haben wir jetzt drei PivA Klassen in der Unterstufe im Schuljahr 2024/25.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage https://www.grosse-zukunft-erzieher.de
Die Zulassungsvoraussetzungen für diese vergütete Ausbildung sind mit denen in der Vollzeitform identisch.
Klicken Sie hier für weitere Informationen zur Zulassung
Darüber hinaus können für die Fachschule für Sozialwesen mit der Fachrichtung Sozialpädagogik weiterhin Bewerbungen für das nächste Schuljahr eingereicht werden.
Die Aufnahme in die Fachschule für Sozialwesen setzt folgende Nachweise voraus:
- Zeugnis des Mittleren Abschlusses oder die Versetzung in die Einführungsphase einer öffentlichen oder als staatlich anerkannten gymnasialen Oberstufe oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.
- Einen Berufsabschluss als Staatlich geprüfte Sozialassistentin oder als Staatlich geprüfter Sozialassistentoderden Abschluss einer einschlägigen anerkannten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Daueroderdie erfolgreiche Teilnahme an einer Feststellungsprüfung zum Nachweis einer nach Art und Dauer gleichwertigen beruflichen Vorbildung (Anrechnung weiterführender schulischer Abschlüsse sowie von praktischen Tätigkeiten gegebenenfalls möglich).
- Gesundheitliche Eignung
Die Zulassung zur Feststellungsprüfung setzt den Nachweis einer nach Art und Dauer gleichwertigen beruflichen Vorbildung (siehe oben) voraus. Hierauf sind anzurechnen:
- eine abgeschlossene Berufsausbildung,
- erzieherische und pflegerische Tätigkeit in der Familie bis zur Dauer von zwei Jahren,
- ein studienqualifizierender Abschluss in der Sekundarstufe II bis zur Dauer von zwei Jahren,
- förderliche Studienleistungen an Fachhochschulen und Hochschulen,
- die Ableistung eines sozialen Jahres im Sinne des Gesetzes zur Förderung des freiwilligen sozialen Jahres,
- der Grundwehrdienst oder der Zivildienst,
- einen Auslandsaufenthalt als Au-Pair bis zur Dauer von 12 Monaten,
- einschlägige Berufstätigkeit von mind. drei Jahren.
Ausbildungsteam
Die Ausbildung erfolgt durch Kolleginnen und Kollegen mit langjähriger Praxiserfahrungen in sozialpädagogischen Einrichtungen und in der Lehrerausbildung und Lehrerfortbildung.
Praktika
Die im Rahmen der Ausbildung zu absolvierenden Praktika im In- und Ausland werden in Kooperation mit den Praxisstellen vorbereitet, begleitet und ausgewertet.
Finanzierungsmöglichkeiten
Förderung wäre über einen Bildungsgutschein oder das „Aufstiegs-BaföG“ möglich (bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung, z. B. bei den Kreisverwaltungen). Speziell für die Vollzeitausbildung ist dies eine attraktive Finanzierungsmöglichkeit! Weitere Informationen erhalten Sie hier:
https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/foerderung-berufliche-weiterbildung
https://www.aufstiegs-bafoeg.de/aufstiegsbafoeg/de/home/home_node.html
Unsere Schule ist nach AZAV für Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit zertifiziert!
Auswahlverfahren
Wenn mehr Bewerbungen eingehen als Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen, gibt es ein Auswahlverfahren in Form einer schriftlichen Arbeit. Es findet landeseinheitlich in Hessen jeweils am zweiten Samstag im März statt.
Anmeldeschluss
15. Februar (Eingangsdatum)
Hinweis:
Die Ausbildung an unserer Höheren Berufsfachschule für Sozialassistenz bereitet Sie gezielt auf die Fachschule für Sozialwesen vor. Nähere Informationen erhalten Sie HIER.