Fachoberschule
Allgemeines
Die Fachoberschule (FOS) führt zur allgemeinen Fachhochschulreife. Ziel des Unterrichts ist der Erwerb der Studierfähigkeit für einen Studiengang an einer Fachhochschule. Dazu gehört die Vermittlung allgemeinbildender Inhalte ebenso wie die Einführung in fachrichtungsbezogene wissenschaftliche Inhalte und Arbeitsmethoden.
Die Ausbildung erfolgt in den Organisationsformen A und B. Die Form A umfasst die Klassen 11 und 12, die Form B die Klasse 12 (s. a. Aufnahmevoraussetzungen).
An der KKS gibt es zur Zeit die folgende Fachrichtung und Organisationsformen:
- Fachrichtung Gesundheit und Soziales –
Schwerpunkt Sozialwesen in den Organisationsformen A und B
Betriebspraktikum
In der Jahrgangsstufe 11 muss ein einjähriges Praktikum an jeweils drei Tagen in der Woche absolviert werden. Das Praktikum dauert vom 01. August bis zum Ende der vorletzten Woche vor den Sommerferien.
Fachoberschule Sozialwesen
Die Fachhochschulreife ist Eingangsvoraussetzung, um ein Studium an einer Hochschule aufnehmen zu können und zugleich eine immer wichtiger werdende Zugangsvoraussetzung für interessante Berufe im öffentlichen Dienst (gehobener Dienst) und in der Privatwirtschaft.
Die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, unmittelbar nach Erreichen des Mittleren Abschlusses eine Fachoberschule mit dem Schwerpunkt Sozialwesen, entsprechend ihren Neigungen und Interessen, zu besuchen.
Die Schülerinnen und Schüler der Organisationsform B werden in die Jahrgangsstufe 12 der zweijährigen FOS integriert.
Aufnahmevoraussetzungen:
Aufnahme in die Organisationsform A:
Mittlerer Abschluss mit mindestens befriedigenden Leistungen in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch, wobei in keinem der genannten Fächer die Leistungen schlechter als ausreichend sein dürfen oder den mittleren Abschluss in Form des qualifizierenden Realschulabschlusses oder das Zeugnis der Versetzung in die Einführungsphase einer gymnasialen Oberstufe.
Zusätzliche Unterlagen:
- Bewerbungsanschreiben
- Lebenslauf in tabellarischer Form mit Lichtbild
- beglaubigte Kopie der beiden letzten Halbjahreszeugnisse
- Eignungsfeststellung der abgebenden Schule
- Praktikumsvertrag (siehe Homepage)
- Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- Nachweis über eine Schullaufbahnberatung (Agentur für Arbeit oder der abgebenden Schule)
- Erklärung darüber, ob und ggf. wann und wo bereits einmal eine Fachoberschule besucht wurde, sofern die Anmeldung nicht direkt aus der Sekundarstufe I über die abgebende Schule erfolgt.
Aufnahme in die Organisationsform B:
- Mittlerer Abschluss mit mindestens befriedigenden Leistungen in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch, wobei in keinem der genannten Fächer die Leistungen schlechter als ausreichend sein dürfen oder das Zeugnis der Versetzung in die Einführungsphase einer gymnasialen Oberstufe. Nicht hinreichende Noten können durch ein Abschlusszeugnis der Berufsschule eines einschlägigen Ausbildungsberufes mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3.0 ersetzt werden.
- Der Nachweis über die Beruflichen Bildung kann nachgewiesen werden durch:
- Die Abschlussprüfung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf oder
- Den Abschluss einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufsausbildung durch eine staatliche Prüfung oder
- Eine einschlägige Laufbahnprüfung im öffentlichen Dienst
In der Fachrichtung Sozialwesen kann der berufliche Nachweis auch nachgewiesen werden durch eine mindestens zweijährige berufliche Tätigkeit:
- in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder
- in sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Einrichtungen oder
- in der Sozialverwaltung
Auf die berufliche Tätigkeiten können jedoch insgesamt höchstens ein Jahr angerechnet werden:
- der Besuch eines Berufsgrundbildungsjahres in kooperativer Form
- der Besuch einer auf dem mittleren Abschluss aufbauenden beruflichen Vollzeitschule
- ein Freiwilligendienst
Zusätzliche Unterlagen:
- Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf in tabellarischer Form mit Lichtbild
- Erklärung darüber, ob und ggf. wann und wo bereits einmal eine Fachoberschule besucht wurde
Anmeldung
Die Anmeldung für Form A und B muss spätestens bis zum 31. März erfolgen.
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in Papierform ein. Sie können die Unterlagen vorab per E-Mail an uns senden, damit Sie die Bewerbungsfrist wahren.
Hinweis
Bewerberinnen und Bewerber, bei denen die Unterbrechung des Schulbesuches ein Jahr übersteigt, haben sich einer Feststellungsprüfung zu unterziehen. Der Besuch der Berufsschule, ein Freiwilligendienst, der Wehr und Zivildienst oder ein Erziehungsurlaub gelten nicht als Unterbrechung.